§§ Wer-Darf-Was tun §§
§§ Verantwortung des Unternehmers §§
Normen und gesetzliche Vorschriften sagen:
DIN VDE1000-10:
Anforderungen an die im Bereich Elektrotechnik tätigen Personen
&
Unfallverhütungsvorschrift (DGUV Vorschrift 3)
&
EU-Harmonisierung EN 50110-1:
= Sinngemäß:
Elektrofachkraft:
Sie ist definiert als „eine Person mit geeigneter fachlicher Ausbildung, Kenntnissen und Erfahrung, so dass sie Gefahren erkennen und vermeiden kann, die von der Elektrizität ausgehen können“ definiert.
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten:
Der Ausgebildete ist Elektrotechnik-Fachkraft nur für genau den ausgebildeten Bereich und einem genau beschriebenen Arbeitsumfang.
EUP Elektrisch unterwiesene Person:
Unterrichtung, Anweisung und Aufsicht durch eine Elektrofachkraft
Der Unternehmer ist verantwortlich!
Bei Missachtung drohen strafrechtliche Konsequenzen